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Unsere Honorare richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Leistungen. Bereits während unserer Kontaktaufnahme klären wir Ihr Anliegen, so dass wir schon für Sie eine entsprechende Hypnose-Behandlung vorbereiten können. Jede Hypnosetherapeutische-Sitzung wird individuell aufgrund der ausführlichen Anamnese, die vor der ersten Hypnosebehandlung aufgenommen wird für Sie ausgearbeitet. Wir arbeiten nicht nach einem festen Schema.
In Anschluss an die Anamnese erfolgt dann bereits die Hypnosetherapeutische Behandlung. Bitte nehmen Sie sich dafür gut zwei Stunden Zeit.
Im Anschluss an eine Hypnosetherapeutische Sitzung sollten Sie sich Ruhe gönnen, da das Unterbewusstsein viele Dinge im Nachhinein noch weiter verarbeitet.Bedenken Sie bitte, dass wir nach Ihren Angaben aus dem Erstkontakt bereits die erste Hypnosetherapeutische Sitzung - auch nach psychosomatischen Gesichtspunkten- speziell für Sie vorbereiten. Nach jeder Sitzung erfogt eine Nachbereitung der durchgeführten Sitzung. Jede weitere Sitzung wird auf Ihre Bedürfnisse wiederum neu abgestimmt.
Oftmals ist es auch erforderlich, während der Behandlung das Sitzungskonzept komplett zu verändern, um Ihnen den größtmöglichen Erfolg zu gewährleisten.
Sie erkennen sicherlich schon, dass dazu ein großes Fachwissen erforderlich ist, das nur durch jahrelange intensive Aus- und Weiterbildung und viele Hypnosetherapeutische Behandlungen vorausgesetzt werden kann. Das lässt Sie sicherlich auch unsere Preisgestaltung besser nachvollziehen.
Damit die Preisgestaltung auch für Sie übersichtlich ist, rechnen wir die Behandlungsstunden nach Zeitaufwand ab.
Das Honorar wird pro Sitzung berechnet.
Eine Hypnosetherapeutische Sitzung dauert ca. 1,5 - 2 Stunden.
In der Ersten Sitzung wird immer ein ausführliches Beratungsgespräch und eine ausführliche Anamnese durchgeführt.
Honorare für hypnosetherapeutische Sitzungen:
Analytische & Ressourcenorientierte Therapiesitzungen
Beratungsgespräch, ausführliche Anamnese
ca. 3 analytische Therapiesitzungen
Dauer ca. 1,5 - 2 Stunden
Honorar pro Sitzung: 180,00 €
jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit 45,00 € berechnet
Medizinische/klinische Hypnosetherapie
bei Immunerkrankungen, Allergien, Schmerzen
Beratungsgespräch, ausführliche Anamnese
ca. 3 medizinisch hypnosetherapeutische Sitzungen
Dauer ca. 1,5 - 2 Stunden
Honorar Sitzung: 180,00 €
jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit 45,00 € berechnet
Medizinische/klinische Hypnosetherapie
bei Ängsten, Panikattacken, Zwangsstörungen
traumatischen Belastungsstörungen (Traumata)
Beratungsgespräch, ausführliche Anamnese
3 bis 6 medizinisch hypnosetherapeutische Sitzungen
Dauer ca 1,5 - 2 Stunden
Honorar pro Stzung: 180,00 €
jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit 45,00 € berechnet
Regressionstherapie oder Reinkarnationstherapie
zur Beseitigung von Schmerzen und alten Glaubensmustern
(Reise in die Vergangenheit)
Beratungsgespräch, ausführliche Anamnese
Hypnosetherapeutische Sitzung mit Ursachenfindung
Aufarbeitung und Ressourceb-Verankerung mit posthypnotischen Suggestionen
Dauer 2 - 3 Stunden
Honorar pro Therapiestunde: 90,00 €
Gewichtsreduktion (therapeutisch)
Beratungsgespräch, ausführliche Anamnese
3 Analytische Sitzungen
Dauer ca. 1,5 - 2 Stunden
Honorar pro Sitzung: 180,00 €
jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit 45,00 € berechnet
Rauchentwöhnung (therapeutisch)
Beratungsgespräch, ausführliche Anamnese
2 Analytische Hypnosetherapeutische Sitzung
Dauer ca. 1,5 - 2 Stunden
Honorar pro Sitzung 180,00 €
jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit 45,00 € berechnet
Falls es Ihnen aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Sitzung in der Woche wahrzunehmen (bei Selbstständigen, Nachtarbeitern, Fernfahrer etc.), können Sie auch an den Wochenenden eine Sitzung erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hierfür allerdings für Samstage ein Aufschlag in Höhe von 50% und für Sonn- und Feiertage von 100% erhoben wird.
Zahlungsmodalitäten
Kartenzahlung ist nicht möglich. Bitte begleichen Sie daher die Rechnung direkt vor Ort in bar oder überweisen Sie den Betrag
vorab auf das Konto bei der
Sparkasse Schaumburg
IBAN: DE73 2555 1480 0313 8293 84
Anzahl der Hypnosesitzungen
Hypnosetherapie ist sehr individuell. Jeder Mensch reagiert vollkommen anders. Es gibt keinen vorgegebenen Sitzungsablauf. Zu Beginn der Behandlung arbeiten wir in unserer Praxis mit ca. 3 Therapiestunden, die im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus erfolgen sollten.
Falls danach noch weiterer Behandlungsbedarf sein sollte, reichen jeweils 1-stündige Behandlungssitzungen. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass wesentliche Verbesserungen, z.B. bei Schmerzen, schon mit 3 - 4 Sitzungen erzielt werden.
Angst-, Depressionen und Zwänge benötigen manchmal einige Sitzungen mehr, da sie meistens ihre Ursache sehr tief im Inneren haben können – ebenso wie traumatische Erlebnisse.
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Alle Veränderungen brauchen ihre Zeit, um sich zu verwirklichen. Die Wirkung jeder einzelnen Hypnose-Sitzung entfaltet sich auch noch lange nach der Sitzung und bewirkt dann noch einmal eine Intensivierung im Unterbewusstsein.
Absage von vereinbarten Sitzungsterminen:
Wir führen eine reine Privatpraxis. Wir nehmen uns für Sie sehr viel Zeit, um auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse voll eingehen zu können.
Um dies in der Praxis auch umsetzen zu können, planen wir natürlich auch für jede Sitzung sehr viel Zeit ein. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin (weniger als 48 Stunden vorher) ist nicht nur für uns sehr unangenehm, sondern verhindert auch, dass jemand anderes einen früheren Termin wahrnehmen könnte.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir jeden Termin, der nicht mindestens zwei Werktage vorher abgesagt wird, pauschal mit 100.- € in Rechnung stellen müssen.
Bei einen eventuellen Abbruch der Behandlungssitzung durch den Patienten ist der volle Preis für die geplante Sitzungsdauer zu entrichten.
Die Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.
Viele private Krankenversicherungen übernehmen zumindest einen Teil der Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie und Hypnosetherapie.Einige Berufsgenossenschaften und der Weiße Ring übernehmen die Behandlungskosten.
Wenn Sie steuerpflichtig sind, können Sie die Behandlungskosten auch steuermindernd beim Finanzamt geltend machen.